Wachthiisli

Satzung

Anbei die aktuelle Vereinssatzung vom 20.07.2000 in Textform und als PDF-Datei zum Download:

Satzung

Heimat- und Geschichtsverein Oberrotweil e. V.

§ 1

Der Verein führt den Namen Heimat- und Geschichtsverein Oberrotweil; er hat seinen Sitz in Vogtsburg-Oberrotweil. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Breisach eingetragen und führt zu seinem Namen den Zusatz e. V.

§ 2

Zweck des Vereins ist die Erforschung der örtlichen Geschichte sowie die Pflege und Förderung des heimatlichen Kulturgutes. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Schaffung einer Chronik für den Weinort Oberrotweil.

§ 3

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
  2. Die Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern, sie sind insbesondere verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag zum bestimmten Termin pünktlich zu entrichten.
  3. Die Höhe der Jahresbeiträge für Mitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 5

  1. Die Mitgliedschaft endet:
    1. durch freiwilligen Austritt
    2. durch Tod
    3. durch Ausschluß
  2. Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen und die Zusammenarbeit des Vereins verstößt. Über den Ausschluß bestimmt der Vorstand, er kann von der Bekanntgabe der Gründe absehen.

§ 6

  1. Der Vorstand des Vereins besteht aus:
    1. dem Vorsitzenden
    2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
    3. dem Rechnungsführer
    4. dem Schriftführer
    5. bis zu sechs Beisitzern
  2. Dem Vorstand gehören kraft ihrer Ämter und für deren Dauer der Bürgermeister der Stadt Vogtsburg, der Ortsvorsteher des Stadtteils Oberrotweil und der jeweilige Ortsgeistliche an.
  3. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie müssen Mitglied des Vereins sein. Gewählt wird nach rollierendem System, wobei der erste Vorsitzende, der Schriftführer und die Hälfte der Beisitzer gemeinsam eine Amtsperiode bestreiten.
  4. Wiederwahl ist zulässig.
  5. Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Rechner und dem Schriftführer. Jeweils zwei vertreten den Verein gemeinsam.

§ 7

  1. Die Mitgliederversammlung besteht aus sämtlichen Mitgliedern des Vereins; sie tritt einmal im Jahr zusammen und im übrigen dann, wenn der Vorstand es für die Belange des Vereins für erforderlich hält, wenn besondere Beratungsgegenstände vorliegen, oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder es verlangen.
  2. Die Mitglieder sind zur Tagung der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter unter Angaben der Tagesordnung, mit einer Einladungsfrist von mindegtens drei Tagen, öffentlich einzuladen. Mitglieder außerhalb der Stadt Vogtsburg werden schriftlich eingeladen. Über die Tagung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und mindestens zwei Mitgliedern zu unterschreiben ist.
  3. Der Mitgliederversammlung obliegt im besonderen die Wahl des Vorstandes, die Entgegennahme eines Jahresberichtes über die Geschäfsführung und auf dessen Grundlage die Entlastung für den Vorstand, ferner die Beschlußfassung über Satzungsänderungen und eine etwaige Auflösung des Vereins.
  4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt, soweit diese Satzung nichts anders bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  5. Beschlüsse über Änderungen der Satzung bedürfen einer zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 8

  1. Die Auflösung des Vereins bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Vogtsburg, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Über die Verwendung bestimmt der Ortschaftsrat von Oberrotweil.

§ 9

Die Satzung wurde in der Gründungsversammlung des Vereins am 2. April 1993 beschlossen und im Rahmen der Mitgliederversammlung am 20. Juli 2000 neu gefaßt.

Oberrotweil, den 25. Juli 2000